Zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ("PUA")
Der Einsetzungsantrag ist umfangreich begründet und enthält einen langen Fragenkatalog. https://www.landtag-mv.de//Einsetzung_8-593.pdfDer Untersuchungszeitraum umfasst die Zeit ab Beginn der 6. Wahlperiode bis zum Beschluss über die Einsetzung des Ausschusses. Der Untersuchungszeitraum wurde später erweitert.
Redaktionell korrigierender Änderungsantrag https://www.landtag-mv.deAEnderungantrag_8-687.pdf
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU im Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Abstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV / Nord Stream 2“ am 18. Mai 2022: https://gruene-fraktion-mv.de/2022/05/18/pressemitteilung-18-05-2022-2/
Bereits bei der Einsetzung selbst gab es Streit, da die Fraktionen der SPD und der LINKEN die Zahl der Ausschussmitglieder auf ein Minimum begrenzt haben. Während die SPD vier Mitglieder stellen darf, erhalten die anderen Landtagsfraktionen jeweils nur ein Mitglied . https://www.landtag-mv.de/AEnderungsantrag_8-684.pdf
Die dagegen von der Fraktion der CDU erhobene Klage vor dem Landesverfassungsgericht ist am 23. 2. 2023 abgelehnt worden. https://www.mv-justiz.de/
Am 21. März 2023 ist der Untersuchungsauftrag auf Antrag B90/GR, FDP, CDU Drucksache 8/1951 vom 09.03.2023 um die Klärung steuerlicher Fragen erweitert worden. Beschlussprotokoll, Vorgangsverlauf im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Der Untersuchungszeitraum wurde dabei bis zum 15. März 2023 erweitert und der Fragenkatalog um eine Frage erweitert.
Die letzte Zeugenvernehmung fand am 5. Dezember 2025 mit der Vernehmung von Ministerpräsidentin Schwesig statt.
Warum kommt Ex-Bundeskanzlerin Merkel nicht in den Untersuchungsausschuss?
Mit einem Abschlussbericht wird erst zum Ende der Legislaturperiode 2025 gerechnet.
Rechtsgrundlage
Artikel 34 Verfassung des Landesmecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG M-V) vom 9. Juli 20022
Ein Untersuchungsausschuss kann Zeugen und Sachverständige auch zwangsweise vorladen, es besteht eine strafbewehrte Wahrheitspflicht.
Vgl. § 21 UAG M-V https://www.landesrecht-mv.de/ und https://www.landesrecht-mv.de
Mit dem Austritt der Abgeordneten Sandy van Baal Ende April 2025 verliert die FDP im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ihre Fraktionsstärke und der FDP-Abgeordnete Domke verliert seine Mitgliedschaft im PUA, der damit auf 8 Mitglieder schrumpft.
Das Verfahren im Einzelnen ist im Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern (UAG M-V) geregelt. Die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich, 15 UAG M-V. Die Beweiserhebung erfolgt in öffentlicher Sitzung. Ton- und Filmaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragungen sind grundsätzlich nicht zulässig, § 16 UAG M-V . Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen schriftlichen Bericht, § 39 UAG M-V.
Transparency Deutschland setzt sich für einen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene ein.
Hier sein Dokumentation seiner Aktivitäten.
https://www.hannes-damm.de/
Vorwürfe wegen unvollständiger Unterlagen und Behinderung der Arbeit des Untersuchungsausschusses
https://www.ostsee-zeitung.de/
Politikwissenschaftler Wolfgang Muno im NDR am 4. 3. 2023: Vorgänge um Klimastiftung MV schaden Demokratie
Die Rolle der CDU im Untersuchungsausschuss
Zeugenvernehmungen und Sachverständigen-Anhörungen
Aufarbeitung der Klimastiftung: Viele Akten, wenig Belastbares - Eine Zwischenbilanz des NDR vom 24. Januar 2025
Zu den Beratungen, Sachverständigenanhörungen und Zeugenvernehmungen siehe die Chronologie